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Sicherheit steht an oberster Stelle!
EU-DROHNENVERORDNUNG
Seit dem 1. Januar 2021 gelten in allen europäischen Ländern die gleichen Regeln für das Fliegen mit Drohnen.
Diese Regel wurden von der European Union Aviation Safety Agency (EASA) konzipiertt und entwickelt.
Die Handhabung dieser Regel liegt bei den nationalen Zivilluftfahrtbehörden, in Deutschland liegt das bei der Luftfahrtbundesambt (LBA). Während früheren nationalen Rechtsvorschriften auf der Unterscheidung zwischen privaten und gewerblichen Drohnennutzern basierten, betrachtet EASA nur das Risiko, das mit einem bestimmten Flugart verbunden ist.
Auf Risikogrundlage werden drei Kategorien unterschieden:
Offene-Kategorie
Spezielle-Kategorie
Zulassungspflichtige-Kategorie
Es ist wichtig zu wissen, dass jeder, der eine Drohne fliegt, sich als Betreiber registrieren muss.
In Deuschland wird dies von dem LBA durchgeführt.
Aber auch wir haben in Ihrem und eigenem Interesse einige Einschränkungen festgelegt.
Bei böigem oder starkem Wind fliegen wir nicht innerhalb von Ortschaften.
Bei Regen starten wir nicht.
Ebenso wird bei einsetzendem Regen ohne Verzögerung der Flug abgebrochen.
Selbstverständlich erfüllen wir alle Vorraussetzungen für den gewerblichen Aufstieg mit einem Multikopter